Vermittlungsgutschein

Wir beraten Sie persönlich
Wir klären in einem persönlichen Gespräch, wo Ihre  Neigungen, Stärken und Chancen liegen. Sie erhalten Anregungen zu Branchen und Arbeitsfeldern, die zu Ihnen passen.

Wir suchen für Sie
Ein Großteil der Stellen erscheint nicht in der Zeitung oder im Internet, sondern wird schon im Vorfeld  intern — zum Beispiel über Empfehlungen — vergeben. Um unsere Kunden auf diesen „verdeckten Stellenmarkt“  zu vermitteln, erweitern wir ständig unser Firmennetzwerk.

Wir bereiten Sie vor
Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem potentiellen Arbeitgeber. So gehen Sie mit einem guten Gefühl ins Vorstellungsgespräch. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Verbesserung Ihres Selbstmarketings.

Wir vermitteln Sie
Haben wir neue Stellen für Sie gefunden, greifen wir zum Telefon und stellen Ihnen Firma und Jobangebot vor. Sie können dann entscheiden, ob wir Sie und Ihren potentiellen neuen Arbeitgeber zusammen bringen sollen.

Als ALG I - Empfänger haben Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (auch ruhend) und
  • mindestens schon 6 Wochen arbeitslos sind.

Als ALG II - Empfänger haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in im Jobcenter kann Ihnen aber einen Vermittlungsgutschein ausstellen, wenn  er/sie gute Chancen für eine Vermittlung sieht. Fragen Sie doch einfach in Ihrem Jobcenter nach.

Kein Vermittlungsgutschein?  Verbessern Sie Ihre Chancen durch Coaching und Training.

Interesse? Rufen Sie uns an:
Ingeus GmbH  
T: 0911 21667-183
E: info(at)ingeus.de
www.ingeus.de

Flyer Vermittlungsgutschein