Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Ihr Weg zu neuen Chancen!

Sie sind neu in Deutschland und suchen nach Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln? Dann könnte der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) genau das Richtige für Sie sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der AVGS ist und wie er Ihnen helfen kann.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der AVGS ist ein Gutschein, den Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommen können. Mit diesem Gutschein können Sie kostenlos an Coachings bei privaten Anbietern teilnehmen, die Ihnen helfen, einen Job zu finden. Da geht es dann zum Beispiel darum, herauszufinden, was Sie beruflich gerne machen möchten und was Sie besonders gut können.

Im nächsten Schritt wird dann geschaut, welche Berufe, Branchen oder Arbeitgeber gut zu Ihren Interessen und Fähigkeiten passen. Sie lernen, wie man sich in Deutschland auf solche Stellen bewirbt. Manche Anbieter haben auch ein Netzwerk von Arbeitgebern, bei denen sie sich direkt vorstellen können. Auch bei der Anerkennung Ihrer Studien- oder Ausbildungsabschlüsse im Heimatland können Sie unterstützt werden.

Private Probleme machen es manchmal schwer, sich auf die Arbeitssuche zu konzentrieren. Manche Anbieter unterstützen Sie auch in diesen Situationen. Sie stellen Kontakte zu Stellen her, die sich auf Ihre Situation spezialisiert haben und begleiten Sie durch den „Behördendschungel“.

 

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Den AVGS können Menschen bekommen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das heißt, Sie müssen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sein. Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, Ihr Sachbearbeiter ist nicht verpflichtet, Ihnen einen AVGS auszustellen. In der Regel wird er mit Ihnen besprechen, wo Sie Hilfe bei der Arbeitsuche benötigen und dann entscheiden, ob ein AVGS für Sie die richtige Förderung ist. Meist sind die Sachbearbeiter aber froh, wenn jemand selbst eine Idee einbringt und aktiv nach einer Unterstützung wie einem AVGS fragt.

 

Wie beantragt man den AVGS?

Den AVGS zu beantragen ist gar nicht so schwer. Hier eine kurze Anleitung:

Am besten suchen Sie als erstes einen Anbieter, der zu Ihren Vorstellungen passt. Wenn Sie noch nicht so gut Deutsch sprechen, kann es hilfreich sein, wenn der Anbieter das Coaching auch in Ihrer Muttersprache oder einer Fremdsprache, die Sie gut beherrschen, durchführen kann. Der Anbieter wird Ihnen Informationsmaterial mitgeben, mit dem Sie zu Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit gehen und einen AVGS beantragen können.

Alternative können Sie auch zuerst bei der Agentur oder dem Jobcenter nach einem AVGS fragen und dann einen Anbieter suchen.

Wie finden Sie nun einen Anbieter?

Es gibt zum einen ein Tool von der Bundesagentur für Arbeit, wo alle AVGS Angebote gelistet sind: https://web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung/home.

Hier wählen Sie „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und suchen dann nach dem, was Sie interessiert. Das Angebot dort ist riesig und häufig ist es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen. Sie können auch Ihren Sachbearbeiter bei der Agentur oder beim Jobcenter fragen, ob sie Ihnen einen Anbieter empfehlen können.

Vielleicht haben Sie aber auch Freunde oder Bekannte die schon gute Erfahrungen mit einem Anbieter gemacht haben. Höre Sie in Ihrem Umfeld um.

 

Wie geht’s dann weiter?

Wenn Sie einen AVGS erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin bei dem Anbieter, den Sie sich ausgesucht haben. Dort werden Ihre Daten erfasst und der Anbieter schickt eine sogenannte Trägerbescheinigung zurück zum Jobcenter oder zur Agentur. Ihr Sachbearbeiter prüft nochmal, ob diese AVGS-Maßnahme für Sie passt, und im positiven Fall erhält der Anbieter eine Bewilligung. Sie werden dann zu einem Erstgespräch eingeladen und schon kann es losgehen.

Wichtig: Wenn Sie an einer AVGS-Maßnahme teilnehmen, kann Ihnen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auch Ihre Fahrtkosten zum Anbieter und eventuell anfallende zusätzliche Kinderbetreuungskosten erstatten. Das müssen Sie aber beantragen, bevor die Maßnahme startet.